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1945 - 1948

1945 - 1948

Nach Beendigung der Kampfhandlungen sammeln sich auf den Feuerwachen Feuerwehrmänner, die der Verhaftung durch die sowjetischen Streitkräfte entgangen sind. Es sind diese Männer der ersten Stunde, die ohne Auftrag und ohne Befehl anfangen, aus den verbliebenen Resten des untergegangenen Reichs wieder eine Feuerwehr aufzubauen. Feuerwachen werden hergerichtet, Gerätschaften und Fahrzeuge werden eingesammelt und soweit möglich instand gesetzt. Oft müssen aber noch Karren oder Pferdewagen als Transportmittel für die Löschgeräte herhalten. Ende Mai verfügt die Sowjetische Militäradministration (SMAD), das die Feuerwehr wieder als städtischer Betrieb einzurichten ist. Der neugebildete Magistrat beauftragt Karl Feierabend am 24.5.1945 mit dem Aufbau und der Leitung des „Zentralamtes der Feuerwehr“, sowie mit der Wiederherstellung der Wasserversorgung. Zunächst kommissarisch eingesetzt erfolgt zum Jahresende seine Ernennung zum Oberbranddirektor. Im Herbst kommen nach dem Einzug der Westalliierten sogar weitere Fahrzeuge aus dem Umland und aus Schleswig Holstein zurück nach Berlin. Diese waren kurz vor der Einschließung Berlins Richtung Westen abgerückt. Ende 1945 sind 28 Berufswachen und zahlreiche Freiwillige Feuerwehren in Betrieb, ihnen stehen 128 Fahrzeuge zur Verfügung. Jetzt wieder rot lackiert, aber auf Anweisung der Alliierten mit gelb lackierten vorderen Kotflügel und Motorhaube, um sie von den Militärfahrzeugen zu unterscheiden.

Mit dem Ende des Zweiten Weltkriegs 1945 und der Eroberung Berlins durch die Rote Armee wurde die Stadt in vier Sektoren eingeteilt, die die vier Siegermächte besetzten. Die bald darauf beginnenden politischen Auseinandersetzungen zwischen der sowjetischen Besatzungsmacht und den drei westlichen Besatzungsmächten führten 1948 zur Spaltung der Stadt und der Berliner Feuerwehr.

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Feuerwehrmuseum Berlin

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Rechtlicher Hinweis:

Die Abbildungen der Wappen zeigen in zeitlicher Reihenfolge die Beschriftung der Fahrzeuge der Berliner Feuerwehr in ihrer Geschichte. Sie dienen ausschließlich der Dokumentation und stellen nicht die politische Haltung des Verantwortlichen dieser Internetpräsenz dar.

Es gilt § 86 (3) StGB